AGB

’Geltungsbereich‘

Die Lieferungen und Leistungen von Minimondo Digitaldruck Service (im Folgenden „MDS“ genannt) erfolgen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ausschließlich zu den nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen. Anderslautende Bedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn diese durch MDS schriftlich bestätigt wurden. Das gleiche gilt für Änderungen und Ergänzungen der hier vorliegenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen. Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch MDS.

Lieferungen und Leistungen

Die Angebote von MDS sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt entweder mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Kunden, oder durch dessen Annahme der Lieferung oder Leistung zustande.

MDS ist berechtigt von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, das der Kunde nicht kreditwürdig ist.

MDS ist berechtigt, abweichend von der Bestellung des Kunden, geänderte und angepasste Vertragsprodukte zu liefern, soweit deren Funktion nicht von der Zielsetzung des Kunden abweicht.

Das Recht zur Teillieferung und deren Fakturierung bleibt MDS vorbehalten.

Vereinbarte Liefertermine gelten, soweit keine andere ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen die nicht durch MDS zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden.

Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von MDS vereinbart und versteht sich vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei MDS, dessen Lieferanten oder beim Hersteller eintreten. Zum Beispiel höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materiallieferung. Derartige Ereignisse verlängern die Lieferfrist entsprechend, und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzugs auftreten. Sollte MDS mit einer Lieferung mehr als 4 Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde mit einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist, unter Ausschluss weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Soweit die Lieferverzögerung länger als 6 Wochen beträgt, ist auch MDS dazu berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

Sofern nicht anders vereinbart, ist MDS berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu versendende Ware auf Kosten des Kunden gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Dies, sowie eine eventuelle Übernahme der Transportkosten hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

Die Dienst- und Serviceleistungen von MDS unterliegt den hier vorliegenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen in vollem Umfang. Zusätzlich gelten die gesonderten Servicebedingungen von MDS.

Stornierung u. Verschiebung der Liefertermine

Falls der Kunde bestätigte Bestellungen ganz oder teilweise storniert, kann MDS, ohne gesonderten Nachweis, Schadenersatz entsprechend dem Listenpreis der Bestellung geltend machen.

Die Vereinbarung über die Verschiebung von Lieferterminen bedarf der Schriftform. Bei Verzug der Annahme hat MDS, zusätzlich zum Zahlungsanspruch, das Recht, wahlweise einen neuen Liefertermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten.

Abnahme und Gefahrübergang

Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit dem Liefer- oder Rechnungsbeleg, sowie auf deren Unversehrtheit zu überprüfen. Unterbleibt eine Mitteilung innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Lieferung, gilt die Abnahme als erfolgt.

Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Annahme.

Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragte oder andere Personen, die von MDS benannt sind, spätestens jedoch mit unmittelbarer Übergabe an den Kunden oder dessen Beauftragte, an den Kunden über. Diese Bestimmungen gelten auch bei Rücksendungen nach Mängelbeseitigung bzw. entgeltlicher Serviceleistung.[/toggle item]

[toggle title="Preise und Zahlungsbedingungen"]

Die sich aus den jeweiligen Angeboten ergebenden Preise sind Nettopreise. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland, sowie Verpackung, Transportkosten, Transportversicherung und Abwicklungspauschalen werden dem Kunden entsprechend den jeweils gültigen Steuersätzen und dem Kostenaufwand berechnet.

Gegenüber Kaufleuten im Sinne des §24 AGBG behält MDS sich das Recht vor, den Preis entsprechend zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen – insbesondere aufgrund von Preiserhöhungen von Seiten der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen – bei MDS eintreten.

Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Wechsel und Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht MDS ohne jede weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.

MDS ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist MDS berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.

Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen von MDS nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.

Soweit von den oben stehenden Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen wird, kann MDS jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen für die MDS Wechsel hereingenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden dann sofort fällig.

Bei Inanspruchnahme von kostenpflichtigen Reparaturen und Retouren jeglicher Art, hat der Kunde die jeweils aktuellen allgemeinen Geschäft- und Lieferbedingungen, die Servicebedingungen, sowie die aktuellen Preise von MDS zu beachten, bzw. gegebenenfalls zu erfragen.

Eigentumsvorbehalt

Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von MDS bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.

Der Kunde ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware in ordentlichem Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde ausdrücklich auf das Eigentum von MDS hinzuweisen und MDS unverzüglich zu unterrichten.

Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit MDS nicht gehörenden Waren erwirbt MDS Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für MDS als Hersteller im Sinne des §950 BGB, ohne MDS zu verpflichten. An der verarbeiteten Ware entsteht Miteigentum durch MDS im Sinne der vorstehenden Bestimmungen.

Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen von MDS an den Kunden, oder bei Vermögensverfall des Kunden darf MDS zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen.

Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch MDS gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Kaufmann ist.

Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im Voraus an MDS ab. MDS ist im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs einziehungsberechtigt und verpflichtet. Auf Verlangen von MDS wird der Kunde die abgetretenen Forderungen benennen. MDS darf zur Sicherung seiner Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offen legen.

Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände und Produkte bleiben im Eigentum von MDS. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarungen mit MDS genutzt werden.

Gewährleistung

MDS gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Leistungen gehört, behaftet sind. Die Herstellung der Vertragsprodukte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Die Parteien sind sich jedoch darüber bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Hard- und Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.

MDS gewährleistet, dass die Vertragsprodukte in der Produktinformation allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben durch MDS schriftlich bestätigt wurden. MDS übernimmt keine Gewähr dafür, dass die jeweiligen Funktionen den Anforderungen des Kunden genügen, bzw. in der vom Kunden getroffenen Auswahl zusammen arbeiten.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel, bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß / unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler u. fahrlässiges Verhalten / Betrieb mit falscher Stromart- oder Spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen / Brand, Blitzschlag oder netzbedingte Überspannungen / Feuchtigkeit aller Art / falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten sowie jeglicher Verbrauchsteile. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden.

Die Gewährleistungsansprüche gegen MDS beginnen mit der Lieferung an den Kunden und verjähren in 3 Monaten ab Lieferung. Sie sind nicht übertragbar. Unabhängig davon gibt MDS etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter ohne dafür selbst einzustehen.

Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von MDS Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von MDS über. Falls MDS Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt, ist der Kunde berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

Im Falle der Nachbesserung übernimmt MDS die Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten, insbesondere die Transportkosten für das Ersatzprodukt, trägt der Kunde.

Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist MDS berechtigt alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen. Kosten der Überprüfung und Montagearbeiten werden zu den jeweils gültigen Servicesätzen von MDS an den Kunden berechnet.

Alle weiteren oder anderen als in diesen Bestimmungen vorgesehenen Ansprüche vom Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

Haftung

Die Haftung von MDS ist auf solche Schäden beschränkt, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluss, nach den damals bekannten Umständen, vernünftigerweise zu rechnen war. MDS haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.

Die Haftung von MDS für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten, sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, bleibt von den vorgenannten Haftungsbeschränkungen unberührt.

Die Schadensersatzansprüche verjähren mit Ablauf von 3 Monaten seit Lieferung des Vertragsproduktes, bzw. Erbringung von Serviceleistung.

Export- und Importgenehmigungen

Von MDS gelieferte Produkte, Dienstleistungen und technisches Know-how sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten – in einzelner oder systemintegrierter Form – ist für den Kunden genehmigungspflichtig und unterliegt grundsätzlich den Außenwirtschaftsbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union, bzw. des anderen mit dem Kunden vereinbarten Lieferlandes. Der Kunde ist verpflichtet, sich nach den jeweils gültigen Bestimmungen selbständig zu erkundigen.

Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Beachtung der Bedingungen für den Im- und Export der Vertragsprodukte.

Allgemeine Bestimmungen

Der Kunde ist nicht berechtigt seine Ansprüche aus dem Vertrag mit MDS abzutreten.

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Dobel. Der Gerichtsstand ist Pforzheim. Es bleibt MDS unbenommen, auch im Gerichtsstand des Kunden seine Rechte geltend zu machen.

Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb MDS mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. 
Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung seiner im Rahmen der vertraglichen Beziehung mit MDS bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten bei MDS. Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass MDS die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke innerhalb MDS weiterverwendet.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

Servicebedingungen

Service und Dienstleistungen

MDS erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Planung, Konfiguration, Installation, Inbetriebnahme, Wartung und Reparatur von EDV- und von Digitaldruck-Systemen. Desweiteren alle Leistungen die im Falle eines Vertragsabschlusses zwischen dem Kunden und MDS vereinbart werden. Für die von MDS erbrachten Dienstleistungen gelten, analog zur Lieferung von Waren, die Allgemeinen Geschäfts-, und Lieferbedingungen in vollem Umfang, sowie darüber hinaus die im Folgenden dargestellten Servicebedingungen

Der Kunde ist verpflichtet vor Beginn der Servicetätigkeit durch MDS mindestens eine funktionierende Datensicherung zu erstellen, bzw. benutzerspezifische Einstellungen des betroffenen Systems zu dokumentieren. MDS übernimmt keinerlei Haftung bei jeglichem Datenverlust. Benutzerspezifische Konfigurationen sind nach der Tätigkeit von MDS durch den Kunden zu überprüfen und gegebenenfalls neu einzustellen.

Im Falle von Vor-Ort-Dienstleistungen beim Kunden gewährt der Kunde MDS freien Zugang zu den betroffenen Systemen, sowie ausreichend großen und geeigneten Raum (Strom, Beleuchtung, Wasser, etc.) zur Durchführung der beauftragten Tätigkeiten.

Wird MDS ein System oder eine Systemkomponente zur Überprüfung oder Instandsetzung auf dem Frachtweg zugesendet, hat der Kunde für sichere Verpackung und Transport Sorge zu tragen. Die Art der Verpackung ist so zu wählen, dass diese für die Rücksendung von MDS an den Kunden nochmals verwendet werden kann.

Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Informationen, wie Kennwörter, Parameter, Einstellungen, etc. für MDS verfügbar sind.

Alle von MDS an den Kunden ausgehändigten Dokumente, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstige Unterlagen sind vertraulich und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. MDS behält sich für diese Unterlagen Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt insbesondere für solche Dokumente, die als „vertraulich“ gekennzeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf es der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch MDS.